Die vorliegende Dissertation untersucht in einer detaillierten Analyse den Stand der
Rechtsangleichung des ungarischen Gesellschaftsrechts in ausgewählten Bereichen der
Gesellschaftsgründung und der Kapitalverfassung. Dabei werden die von den gesellschaftsrechtlichen
EG-Richtlinien geregelten Rechtsgebiete der Gründung und des Kapitalschutzes mit den
verbundenen Fragen der Haftung, des Organaufbaus, des Rechts der Zweigniederlassungen
sowie der Einpersonengesellschaft behandelt. Bei der Untersuchung stehen insbesondere
die AG und die GmbH im Mittelpunkt, da hauptsächlich diese Gesellschaftsformen von
der Rechtsangleichung erfasst werden.
Im Vergleich mit den europäischen und mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften wird
untersucht, inwieweit das ungarische Gesellschaftsrecht an das europäische Richtlinienrecht
angepaßt wurde und wie effektiv das harmonisierte ungarische Gesellschaftsrecht hinsichtlich
der Maßstäbe des Gläubigerschutzes, Kleinanlegerschutzes und Aktionärschutzes funktioniert.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit von in
Ungarn gegründeter Unternehmen, die als eine der wichtigsten Zielsetzungen des europäischen
Gesellschaftsrechts anzusehen ist.